Einstimmiger Beschluss des Ortsbeirats Schilksee am 22.1.2014
Die Verwaltung wird aufgefordert, zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des im Bereich Moorkuhl in Schilksee geplanten Vorhabens einer Erinnerungskapelle unter Berücksichtung der
verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den hierfür einschlägigen Tatbestandsmerkmalen in § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB ("wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung" und "wegen seiner
besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll") und insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 20.12.2011 - Aktenzeichen M 1 K
11.4648 und der dort genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Rnr. 15 des nach Juris zitierten Urteils) schriftlich eingehend Stellung zu nehmen.